Ich bin ernsthaft fassungslos.
Der Bundestag hat durch die Hintertür ein unfassbares Überwachungsgesetz beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats wird als gegeben angesehen.
Das Gesetz soll prinzipiell ermöglichen Messenger zu überwachen, deren Kommunikation, wie im Fall WhatsApp, verschlüsselt ist sobald sie das Gerät verlässt und dadurch kein Zugriff mehr möglich ist. Es erlaubt daher der Polizei, jegliche IT Geräte mit Schadsoftware zu infizieren, über die irgendeine Kommunikation möglich ist. Darunter fallen Computer, Smartphones, Home Automations Geräte (Amazon Echo und Co.), Smart TVs... Da das Gesetz hier aber keine genaueren Aussagen macht, ist praktisch jedes Gerät erlaubt, das einen Netzwerkanschluss hat.
Damit ist es prinzipiell nicht nur möglich Kommunikationsgeräte zu überwachen, sondern gleich die ganze Wohnung mit. Mikrophone und Kameras in diversen Smarten Geräten stünden dann offen.
In den Stellungnahmen der Politiker heißt es, die Maßnahme würde nur gegen schwere Kriminalität eingesetzt. Dummerweise steht das aber nicht im Gesetz, das beinhaltet schlicht keine Einschränkung ab welcher schwere der Straftat der Staatstrojaner eingesetzt werden darf.
Aber daß sich der Staat hier ein Gesetz zur Rundumüberwachung geschrieben hat ist noch nichtmal das schlimmste.
Ein Problem, die Trojaner kommen meist von zwielichtigen Herstellern und keiner weiß was die, neben Daten an die zahlenden Behörden zu schicken, noch so tun.
Ein bekannter Fall aus der Vergangenheit ist der Bayerntrojaner. Dieser, immerhin von einer deutschen Firma entwickelte Trojaner, erlaubte nicht nur den bayerischen Behörden den Zugriff auf die Geräte der Beschuldigten, sondern war auch sonst offen wie ein Scheunentor. Aktiv schickte die Schadsoftware Daten in die USA, aber im Grunde konnte jeder auf das infizierte Gerät zugreifen.
Für die Fraktion "wer sich nichts zu schulden kommen lässt" und "ich hab nichts zu verbergen",
Punkt 1: um die Trojaner auf die Geräte zu bringen müssen in der Regel Sicherheitslücken ausgenutzt werden. Lücken die, wie grad mit WannaCry geschehen, zu Milliardenschäden führen können wenn sie nicht geschlossen werden. Zukünftig hat der Staat keinerlei Interesse mehr Herstellern solche Lücken mitzuteilen (wozu er laut Grundrecht auf digitale Intimsphäre eigentlich verpflichtet wär), da er sie ja braucht um Geräte zu infizieren. Sie bleiben also auch für Kriminelle offen.
Punkt 2: man muss sich nichts zu schulden kommen lassen. Die Trojaner werden gegen Verdächtige eingesetzt, natürlich ohne sie darüber zu informieren und das kann schlicht jeder sein.
Punkt 3: wenn man eine Schadsoftware auf ein Gerät schleusen kann, geht das auch mit allen anderen Daten. Es wäre ein leichtes, jemandem der sich nie was zu Schulden hat kommen lassen, kompromittierendes Material auf das gerät zu spielen.
Und das sind keine Verschwörungstheorien. All das ist schon passiert, erhält nun aber einer gesetzliche Legitimation.
Von den allermeisten Spezialisten wird das Gesetz als verfassungswidrig angesehen. Dennoch konnte das Gesetz den Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition passieren.
Das bringt mich aber gleich zum nächsten Ärgernis. In letzter Zeit häufen sich Gesetze gegen die man erst klagen muss, damit die anschließend vom Verfassunggericht wieder kassiert werden.
Noch mehr zum Thema gibts hier: https://netzpolitik.org/2017/staatstroj ... urperiode/
und hier: http://www.deutschlandfunk.de/staatstro ... _id=389493
und hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 53475.html
und hier: http://www.sueddeutsche.de/digital/staa ... -1.3554426
Bundestag winkt Gesetz zum Staatstrojaner durch
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Danke Pretch!
Abschaffung anonymer Prepaid Karten, Ausweitung der Videoüberwachung, Europaweite Fluggastdatennutzung, Freigabe biometrischer Bilder aller Bürger, Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner...
Alles in den letzen Wochen/Monaten beschlossen. Natürlich zum "Wohl" der Bürger!
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Und so ganz nebenbei enthält das verabschiedete Gesetz eine weitere gravierende Änderung:
Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen (beim Tatort schon immer gang und gäbe
)!
Nachzulesen u. a. bei Udo Vetters law blog im Artikel "Schöne neue Zeugenwelt"
Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen (beim Tatort schon immer gang und gäbe

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Nicht zu vergessen die Funkzellenabfragen, die ebenfalls mal gegen "schwerste Kriminalität" eingeführt wurde und inzwischen zum Standard Ermittlungswerkzeug bei allem möglichen geworden ist.
...leider interessiert all das kaum jemanden.
Obwohl mit der Sache nichts zu tun, wurde der Staatstrojaner einfach mit reingearbeitet um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erzeugen.
...leider interessiert all das kaum jemanden.
Der eigentliche Witz ist, das und daß bei Alkoholkontrollen kein Richter mehr der Blutentnahme zustimmen muss war der eigentliche Inhalt des Gesetzes.fswerkstatt hat geschrieben:Und so ganz nebenbei enthält das verabschiedete Gesetz eine weitere gravierende Änderung:
Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen (beim Tatort schon immer gang und gäbe)!
Obwohl mit der Sache nichts zu tun, wurde der Staatstrojaner einfach mit reingearbeitet um möglichst wenig Aufmerksamkeit zu erzeugen.
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Da gibt es ähnliche Dinge in der Abgabenordnung, die in ein völlig anderes Artikelgesetz gepackt wurden und deren "Lesung" im Bundestag um 1.30 Uhr (nachts, kein Witz) stattfand. Das Protokoll vermerkte keine Wortmeldungen. 

Gruß aus dem Harz !
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Interessante Theorie. Du glaubst also es gäbe in Software von Apple, Google oder irgendwem keine Sicherheitslücken? Google einfach mal nach Sicherheitslücken iOS oder Android. Und das sind eben nur die bis dato bekannten.belgica hat geschrieben:Der Bundestag kann zwar Gesetze verabschieden aber Google/apple/... werden solche Trojaner nicht zulassen und blocken.
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das is halt eine GlaubensfragePretch hat geschrieben: Interessante Theorie. Du glaubst also es gäbe in Software von Apple, Google oder irgendwem keine Sicherheitslücken? Google einfach mal nach Sicherheitslücken iOS oder Android. Und das sind eben nur die bis dato bekannten.
ich erinnere mich zB an die Diskussion zwischen Apple, dem Fbi und das iPhone dieses Terroristen.
Wie dem auch sei, die Verfassung wird dem Staat aber kein kompletter Zugang erlauben, sind wir ja gleich wieder in der DDR.
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Hier nochmal der Text aus der DStR 23/2017 (Quelle):Mr.Krabbs hat geschrieben:Da gibt es ähnliche Dinge in der Abgabenordnung, die in ein völlig anderes Artikelgesetz gepackt wurden und deren "Lesung" im Bundestag um 1.30 Uhr (nachts, kein Witz) stattfand. Das Protokoll vermerkte keine Wortmeldungen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Mit dem "Glauben" ist das so ne Sache. Da steckt viel Hoffnung drin und schon gar nicht Wissen.belgica hat geschrieben:das is halt eine Glaubensfrage
Der "komplette Zugang" zu jedem internetfähigen Gerät mit ALLEM zur Verfügung stehenden Mitteln ist durch dieses Gesetz bereits legitimiert worden. Ganz ohne die Mithilfe oder Hintertür von Apple & Co.. Auch wenn mir dies schon ein Dorn im Auge wäre, gäbe es in letzterem Fall wenigstens noch einigermaßen kontrollierbare Bedingungen.
Im Sacramento-Fall war es ja genau so: Apple hat abgelehnt (

Auf das Bundesverfassungsgericht würde ich auch nicht hoffen. Es ist schon traurig genug, dass unsere Parlamentarier offensichtlich uninformiert und sich über die Konsequenzen nicht bewusst sind. Bzw. es ist reiner Wahlkampf mit der Emotion "Sicherheit". Wahrscheinlich beides...
Der Vergleich mit der DDR hinkt. Damals gab es überhaupt nicht die technischen Möglichkeiten für lückenlose Überwachung - das waren Amateure. Der Staatstrojaner ist hingegen DDR 2.0.
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