 Wenn man erst bei der Online-Regstrierung merkt, dass das Gerät - vermutlich - registriert wurde... dies als Rücksendegrund zu nehmen ?
 Wenn man erst bei der Online-Regstrierung merkt, dass das Gerät - vermutlich - registriert wurde... dies als Rücksendegrund zu nehmen ?Hier kommen wohl nur Jungfrauen in die Ehe ? Ansonsten ist die Sippe verschnupft ?!
 Das finsterste Mittelalter !  ... und wieder ein Speaker beim Warehouse... günstig aber nur mit einem Jahr Gewährleistung!
 Das finsterste Mittelalter !  ... und wieder ein Speaker beim Warehouse... günstig aber nur mit einem Jahr Gewährleistung!OT (?):
Was hat man denn davon das Ding online zu registrieren ?
Die Garantie - Registrierung habe ich verschieden erlebt: Einmal mit "Urkunde", ein anderes Mal ohne... je nach Händler. Was ist dann da "Vorschrift"?
 
			

