Umfrage zu „eingebranntem“ bild 5.55 OLED

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Was sollte ich mit meinen „eingebrannten“ bild 5.55 OLED am besten machen?

Umfrage endete am Sa 8. Jan 2022, 16:58

Reparieren lassen
15
56%
Verkaufen (mit Hinweis auf Schaden) an Bastler
8
30%
Spenden (z. B. an eine soziale Einrichtung)
2
7%
Entsorgen (d. h. beim Neukauf gleich abholen lassen)
2
7%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 27

thomthom
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Umfrage zu „eingebranntem“ bild 5.55 OLED

#1 

Beitrag von thomthom »

Angeregt von @nerdlicht hier eine Umfrage zu meinem „Fall“ … :thumbsupcool:

Gelöschter Benutzer8586

#2 

Beitrag von Gelöschter Benutzer8586 »

zu reparieren lassen: kläre doch erstmal ab, ob der überhaupt repariert werden kann, sprich ob es noch ein Panel gibt. Und wenn (was ich aber nicht vermute), was das dann kosten soll.

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mulleflup
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#3 

Beitrag von mulleflup »

Du vermutest im Moment falsch. ;)
bild 7.65(5.ß.ß, Ultracam + Unicam) Subwoofer 525 (schwarz), Yamaha RX A 2080, Elac FS 247.( weiß );Universal Speaker; Dali Phantom Atmos Deckenlautsprecher, Blu-ray Panasonic DMP-UB824 (schwarz); Apple TV 4K ;
Connect 32 DR+(6.ß.ß) mit FUS im Esszimmer

bild 3.55 ( 6.ß.ß , Unicam )

Gelöschter Benutzer8586

#4 

Beitrag von Gelöschter Benutzer8586 »

Na, da liege aber gerne mal daneben. ;)

Nur mal rein Interesse halber, sind die Panel vom bild 5.55 untereinander kompatibel, sprich egal ob der ein 4er oder 5er Board hat?

elgringo
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#5 

Beitrag von elgringo »

Bei der Investition würde ich eine Reparatur bevorzugen.
Würde man für den Verkauf mehr Geld bekommen als eine Reparatur kostet?
bild 4
Flexon TV stand
Sonos Playbar

Gelöschter Benutzer8586

#6 

Beitrag von Gelöschter Benutzer8586 »

Um eine echt fundierte Bewertung abgeben zu können, sind doch noch einige Fragen offen:

1. Was soll die Reparatur überhaupt kosten?
2. Wurde der TV vor 3 Jahren neu gekauft bei einem Händler, bei dem man heute wieder kaufen würde/könnte/wollte? (ggf. Preisverhandlung auf Neugerät)
3. Hätte der Händler eine eigene ordentliche Werkstatt? (ggf. Ausschlachtung/Inzahlungabe alter TV)
3. Ist DAL (weiterhin) wichtig (gibt es bei Neugeräten eigentlich nicht mehr, ausgenommen letzte Restbestände bild 5.55)
4. Wäre Geld und/oder die Bereitschaft zum Neukauf überhaupt vorhanden?
5. Käme ein Gebrauchtgerät in Frage?

Und selbst bei Beantwortung dieser Fragen wäre es immer noch eine subjektive Meinung (wenn auch mit möglichst vielen objektiven Einflüssen).

thomthom
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#7 

Beitrag von thomthom »

Antworten (auch wenn die aus meiner Sicht für die Beantwortung der Umfrage keinerlei Relevanz haben):

Zu 1: 1.600-2.000€ - siehe https://loewe-friends.de/viewtopic.php? ... 73#p222436
Zu 2: War ein Ausstellungsgerät zu reduziertem Preis bei EP, also: Nein
Zu 3.1: Nicht das ich wüsste
Zu 3.2: Nein.
Zu 4: Ja und ja - sonst hätte ich die Option nicht angegeben
Zu 5: Nach dem Fiasko mit einem Ausstellungsgerät nehme ich nur noch Neuware mit Garantie

… und ich brauche auch gar nichts anderes als eure subjektive Meinung.

Gruß,
Th.

Gelöschter Benutzer8586

#8 

Beitrag von Gelöschter Benutzer8586 »

Achtung: die Schätzung von 1.600,- bis 2.000,- Euro stammt von mir. Ich bin weder Händler noch habe ich eine Elektronikwerkstatt.

Die Summen sind in Vergangenheit hier aber mal von Kunden kommuniziert worden, die ein neues Panel bekommen haben. Das kann sich zum einen inzwischen aber geändert haben und zum anderen bräuchtest du natürlich ein Angebot von der Werkstatt deines Vertrauens.

Auf einen neuen "V" bekäme man bei Loewe 5 Jahre Garantie (zumindest aktuell noch), bei Reparatur deines bild 5 "nur" 2 Jahre auf das Panel (obwohl ich nicht sicher weiß ob Garantie oder nur Gewährleistung), auf den Rest des alten TV hast du ja keine Garantie mehr. Soll nur ein Hinweis sein.

Danke für deine ehrlichen Antworten. :thumbsupcool:

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Spielzimmer
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#9 

Beitrag von Spielzimmer »

Auf einen neuen "V" bekäme man bei Loewe 5 Jahre Garantie (zumindest aktuell noch), bei Reparatur deines bild 5 "nur" 2 Jahre auf das Panel (obwohl ich nicht sicher weiß ob Garantie oder nur Gewährleistung), auf den Rest des alten TV hast du ja keine Garantie mehr. Soll nur ein Hinweis sein.
Auf Reparaturen und die dort verbauten Ersatzteile gibt es immer nur ein Jahr Gewährleistung durch den Reparaturbetrieb. Ist beim Auto mit einem Ersatzmotor z.B. auch nicht anders, es sei denn der Hersteller bietet weitergehende (freiwillige) Leistungen an.
bild 5.55 (SL520) & Connect 48 (SL420) beide mit ß-Software, Sub 525 an DAL, Panas. 24", DVB-S & DVB-C, Sky Q, Synology-NAS, Apple-tv 4k,

Gelöschter Benutzer8586

#10 

Beitrag von Gelöschter Benutzer8586 »

Sorry, war ein Fehler von mir, anzunehmen, dass die TV Welt im Hochpreissegment ähnliche Gewährleistungs- oder Garantielaufzeiten hat wie die Automobilwelt. Mag im Automobilbreich für eine Hinterhofklitsche mit irgendwelchen Nachbauteilen gelten, dass da nur ein Jahr Gewährleistung gegeben wird, kauft man hingegen Teile bei VW (und all ihre Töchter), Mercedes, BMW, Japaner oder sonstige namhafte Autombilhersteller, hat man 2 Jahre Gewährleistung oder 2 Jahre Garantie, das gilt auch für aufbereitete Austauschteile.

Nebenbei hat sich die Automobilindustrie vor langem darauf geeinigt, Ersatzteile mindestens 10 Jahre nach Auslaufen!!! des Modells zu liefern, bei VW sind es zum Beispiel 15 Jahre. Darüber hinaus haben namhafte Automobilhersteller eine Classic Abteilung, in der auch für Yountimer noch größtenteils vorgehalten und nachproduziert wird. Fairerweise sage ich zur Bevorratung mal dazu, dass Autos klassischen Verschleiß haben, unter Korrosion leiden können und letzten Endes auch mal verunfallen. Und da der Preis eines Autos in der Regel höher ist als ein Fernseher, lohnen sich die Reparaturen noch sehr lange, nebenbei wird mit Ersatzteilen da auch eine Menge Geld verdient. Das Business ist also nicht ganz vergleichbar.

Dennoch, dass die Gewährleistung auf Panel und Einbau nur ein Jahr beträgt, ist schwach.

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mulleflup
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#11 

Beitrag von mulleflup »

Grundsätzlich beträgt die Sachmangelhaftung auch auf Reparaturen 2 Jahre. Diese konnte bisher auf 1 Jahr in den AGBs verkürzt werden.
Nur reicht seit diesem Januar durch die neue Formulierung im Gesetz dies nicht mehr. Nach dieser ist eine Vereinbarung über die Verkürzung nur wirksam, wenn der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung der Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor mulleflup für den Beitrag (Insgesamt 3):
Mr.Krabbs, ulrichs, Anschu
bild 7.65(5.ß.ß, Ultracam + Unicam) Subwoofer 525 (schwarz), Yamaha RX A 2080, Elac FS 247.( weiß );Universal Speaker; Dali Phantom Atmos Deckenlautsprecher, Blu-ray Panasonic DMP-UB824 (schwarz); Apple TV 4K ;
Connect 32 DR+(6.ß.ß) mit FUS im Esszimmer

bild 3.55 ( 6.ß.ß , Unicam )

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