Der vorläufige Lieferstopp umfasst "elektronische Artikel mit Speichermedium", also Smartphones, MP3-Player, Fernsehgeräte mit Festplatten, Scanner, Kopierer und Faxgeräte, Multifunktionsgeräte und Rohlinge.
Der Standard hat geschrieben:Rechteverwerter fordern Abgaben für Künstler
Bei den Waren soll es sich um "Produkte handeln, mit denen urheberrechtlich geschützte Inhalte vervielfältigt werden können". Der Europäische Gerichtshof müsse nun über eine Abgabe an österreichische Rechteverwerter, die diese für Autoren und Musiker fordern, entscheiden.
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