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Original BDA Loewe Connect 32 LED und Garantiezertifikat

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 20:42
von medialoewe
Hallo zusammen,

hat hier einer einen Tipp für mich,
wie ich an eine Original BDA für das o.g. Modell komme?
Mein "Freundlicher" ist da leider recht unflexibel :motz:

Da ich das o.g. Gerät verkaufen möchte und es ein Geschenk war habe ich keinen Kaufbeleg.
Deshalb benötige ich ein Garantiezertifikat von meinem Händler.
Auch da glänzt er nicht gerade mit Flexibilität.
Der Anruf bei Loewe hat mich auch nicht weitergebracht.
Die Dame hat meine Daten aufgenommen und meinte ich würde in den nächsten Tagen eine Mail bekommen! :???:

Der
"medialoewe"

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 23:01
von Pretch
Du hast einen 2500,- € Ferneseher geschenkt bekommen... Ohne Papiere oder sonst irgendwas?

Dein Händler ist un unflexibel weil er Dir keinen Garantiebeleg für ein Gerät ausstellt von dem Du weder nachweisen kannst daß Du ihn tatsächlich besitzt, noch sagen kannst wer ihn Dir geschenkt hat, weil auf dessen Namen müsste der Händler ja eine Rechnung haben..
Der Schenker hat ebenfalls keinen Garantieschein bekommen oder ist gar auf die Idee gekommen den gleich auf Dich auszustellen?
Käme jemand mit der Story in meinen Laden wär ich auch äusserst unflexibel, zumal ein Händler nicht einfach Garantiebelege ausstellen kann, der muss dafür nämlich ebenfalls eine Rechnung zu Loewe schicken.

Zum (mit Garantie) verkaufen brauchst Du übrigens nicht diesen Garantieschein, sondern eine Rechnung.

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 07:50
von Loewengrube
Pretch hat geschrieben:Käme jemand mit der Story in meinen Laden wär ich auch äusserst unflexibel, (...)
:D :D :D

Auf den Punkt. Der Schenkende dürfte doch alles haben. Sooo alt kann die Kiste ja noch gar nicht sein.
Gerät auch nicht bei Loewe registriert? Macht bei mir immer gleich der Händler beim Verkauf.

Selbst, wenn der Gönner die Rechnung nicht mehr haben sollte - warum auch immer - so kann er doch
zumindest den Händler benennen und damit ist das Problem gelöst, was die Rechnung angeht.

Eine BDA bekommst Du sicherlich auch so. Im Zweifelsfall gibt es die doch zum Download online.

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 08:47
von Spielzimmer
Eine BDA bekommst Du sicherlich auch so. Im Zweifelsfall gibt es die doch zum Download online.
In ausführlicher Form nur noch so....


Ich finde es auch immer wieder erstaunlich wie viele Geräe verschenkt, vererbt, gefunden und gewonnen werden...und der fachhändler 'darf' sich dann mit den Sorgen und Nöten der neuen Besitzer (Eigentümer??) für möglichst umme auseinander setzen, weil ja noch gaaaanz viele Folgegeschäfte bei Kundenzufriedenheit winken...iss klar. :blink:

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 15:21
von medialoewe
Hallo zusammen,

ich muss hier mal ein wenig was geraderücken.

1. Der Name des "Schenkers" ist mir bekannt!
2. Der Name des "Händlers" wo er gekauft wurde, ist mir auch bekannt!

Wo ist jetzt das Problem, mir einen Garantienachweis über das Gerät auszustellen????

Der
"medialoewe"

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 15:22
von medialoewe
Auf Anfrage bei Loewe ist der Connect auch dort registriert worden!!!

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 15:56
von Pretch
Na dann ist doch alles gut. ;)

Warum kann Dir der Schenker nicht die Rechnung und Garantieurkunde geben? ... oder wenn sich der Händler bei Dir quer stellt diesen um einen Nachdruck bitten ... wobei ich jetzt garnicht weiß wie ich einen Garantieschein nachdrucken sollte und ob das überhaupt geht.

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 17:19
von medialoewe
Hallo,

nach zahlreichen Telefonaten mit verschiedenen Händlern,
sagten die mir, daß mittlerweile nur noch eine Kurzanleitung dem TV beiliegt und keine sogenannten Handbücher mehr.

Leider habe ich keinen Zugriff mehr auf die "Schenker" :cry:
Ansonsten hätte ich jetzt dieses Problem nicht.
Der Käufer besteht leider auf einen Garantienachweis!

Der
"medialoewe"

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 19:42
von Loewengrube
Lass' Dir eine Kopie der Rechnung machen und fertig.

Dir schenkt gestern einer einen Loewe und heute hast Du keinen Zugriff mehr auf den Schenker :cry:

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 20:14
von fswerkstatt
Garantieschein oder Registrierung nachträglich ausdrucken scheint wirklich nicht zu gehen.

Man kann ein verkauftes Produkt aber ohne weiteres umregistrieren bzw. einem neuen Besitzer zuordnen!

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 20:15
von Pretch
Das muss aber der Händler machen der das Gerät ursprünglich verkauft und registriert hat.

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 20:41
von fswerkstatt
Oder LOEWE :cool:

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 00:03
von Johannes
Loewengrube hat geschrieben:Lass' Dir eine Kopie der Rechnung machen und fertig.
Das sollte in jedem Fall gehen. Es gibt eine Aufbewahrungspflicht für Rechnungen seitens des Händlers, in Österreich zB. beträgt sie 7 Jahre.
Bei mir wurde eigentlich auch kein Garantiezertifikat seitens des Händlers ausgefüllt, registriert habe ich mich selber.
Dass ich mit der Original-Händlerrechnung die 3 Jahre Garantie im Falle des Falles geltend machen könnte, bin ich aber ziemlich überzeugt...

Ganz allgemein ist die Weitergabe eines Gerätes, erst recht wenn es noch in der Garantiezeit ist, ohne Rechnung ja auch nicht die feine englische, oder sagen wir seriöse Art, oder?

Gruß Johannes

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 07:17
von Loewengrube
Ich würde als potentieller Käufer auch auf die Rechnung bestehen. Das ist doch klar. Und da macht der TE ihm ja auch sicher keinen Vorwurf d´raus. Diese vom Händler zu bekommen, bei dem das Gerät gekauft wurde, dürfte doch nicht das geringste Problem sein. Es sei denn, er beruft sich auf Datenschutz und dass der TE eben nicht der Käufer ist. Aber das muss der TE halt mit dem Händler klären. Sehe da eigentlich nicht mal entfernt ein wirkliches Problem.

Verfasst: Do 22. Dez 2011, 07:54
von Mr.Krabbs
Loewengrube hat geschrieben:Dir schenkt gestern einer einen Loewe und heute hast Du keinen Zugriff mehr auf den Schenker :cry:
Es muss ja nicht warmen Händen geschenkt worden sein... :sil: