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EU Data Act (12-SEP-2025) & LOEWE verschlüsselte Log-Dateien

Verfasst: Fr 12. Sep 2025, 14:59
von critical_path
Hallo zusammen,

seit heute (12-SEP-2025) gilt das EU Datengesetz (EU Data Act) siehe https://www.tagesschau.de/wirtschaft/di ... z-100.html undhttps://dpaq.de/PMnebTY

Da Loewe die Log-Daten seiner Geräte verschlüsselt - zumindest bei meinem Bild v.55 mit Software 6.7.9.0 - und man als Endnutzer oder Nicht-Loewe-Partner weder sieht was in diesen Log-Dateien in halbwegs menschenlesbarer Form aufgezeichnet / gespeichert / übertragen wird um Fehlersuche zu betreiben denke ich das man mit Hinweis auf die neue Gesetzeslage ab sofort ein Anrecht hat das diese Sache in Zukunft unterbleibt und die Daten unverschlüsselt freigegeben/gespeichert werden.

Da ich selber von einem Totalausfall der internen DR+ Festplatte betroffen bin was wohl ein schon häufiger aufgetretenes Problem bei meinem Gerät ist - siehe viewtopic.php?f=26&t=13229&p=233221#p233221 (der 1TB Kingston DataTraveller USB-Stick für 75 Euro löst das inzwischen preisgünstig sehr gut) und ich etwas konsterniert war ob der Kundenkommunikation aus Kronach und ein Video über den Reparaturversuch von einem versierten Elektroniker https://www.youtube.com/watch?v=CuLt51uZrk0 dem LOEWE keine Infos gab (nein, der dortige tote Fernseher gehört mir nicht) hätte nach meinem Dafürtun der derzeit ahnungslos gelassene Kunde etwas mehr in der Hand mit unverschlüsselten Log-Dateien wenn Probleme auftreten die es angeblich noch nie gegeben hat und das das nur ein bedauerlicher Einzelfall ist...

VG,
cp

Verfasst: Fr 12. Sep 2025, 16:54
von mulleflup
Nun bei Mr. Selfmaker, auf dessen Video dich du beziehst, ist es klar das er von Loewe keine Infos erhält.
Er ist kein von Loewe autorisierter Reparaturbetrieb. Ich habe mal vor längerer Zeit mal nach Ihm gegoogelt. Er scheint noch nicht mal einen offiziellen Reparaturbetrieb zu betreiben.

Bei EU Data Act und der verlinkten Seite steht ja ein ganz wichtiger Passus:
Kritik gibt es etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden.

Es wie immer bei solch vermeintlich gut gemeinten EU Verordnungen ( siehe auch Recht auf Reparatur ) . Sie werden schlecht oder gar nicht in deutsches Recht überführt. So das letztendlich
Erwartungen geschürt werden die nicht erfüllt werden.
Ohne klare nationale Regelungen wird kein Hersteller das kurzfristig umsetzen.