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Verfasst: Fr 4. Okt 2013, 05:08
von 69419B80
:eek: Wenn man erst bei der Online-Regstrierung merkt, dass das Gerät - vermutlich - registriert wurde... dies als Rücksendegrund zu nehmen ?

Hier kommen wohl nur Jungfrauen in die Ehe ? Ansonsten ist die Sippe verschnupft ?! :nicky: Das finsterste Mittelalter ! ... und wieder ein Speaker beim Warehouse... günstig aber nur mit einem Jahr Gewährleistung!

OT (?):

Was hat man denn davon das Ding online zu registrieren ?

Die Garantie - Registrierung habe ich verschieden erlebt: Einmal mit "Urkunde", ein anderes Mal ohne... je nach Händler. Was ist dann da "Vorschrift"?

Verfasst: Fr 4. Okt 2013, 08:47
von Loewengrube
Dafür gibt es keine Vorschrift. Der Händler registriert in aller Regel einen Loewe für den Kunden, womit sich die Garantie von 2 Jahre auf 3 Jahre erhöht. Was aber wiederum mit der Registrierung des Gerätes durch den Kunden im Service-Bereich des Loewe-Portals nichts zu tun hat, die jeder Kunde für seine Geräte nutzen kann.

Verfasst: Fr 4. Okt 2013, 18:09
von AM_DBS
69419B80 hat geschrieben::eek: Wenn man erst bei der Online-Regstrierung merkt, dass das Gerät - vermutlich - registriert wurde... dies als Rücksendegrund zu nehmen ?
Zu meiner Entscheidung den AirSpeaker zu retournieren habe ich innerhalb des Threads - so denke ich - zu genüge Stellung bezogen. Die ursprüngliche Fragestelle bezog sich auf den Ablauf der Produktregistrierung bei Loewe.

69419B80 hat geschrieben:Hier kommen wohl nur Jungfrauen in die Ehe ? Ansonsten ist die Sippe verschnupft ?! :nicky: Das finsterste Mittelalter ! ... und wieder ein Speaker beim Warehouse... günstig aber nur mit einem Jahr Gewährleistung!
Komm mal wieder runter - den Smily kannst dir stecken.

"Ich glaube, das ist damals mit der Demokratie falsch verstanden worden: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht!" [Dieter Nuhr]

Verfasst: Sa 5. Okt 2013, 10:50
von 69419B80
AM_DBS hat geschrieben:
"Ich glaube, das ist damals mit der Demokratie falsch verstanden worden: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht!" [Dieter Nuhr]
Das gilt aber für jeden Mitbürger.

Verfasst: Sa 5. Okt 2013, 11:02
von Loewengrube
Jetzt ist aber auch gut :geilityp:

Verfasst: Sa 5. Okt 2013, 11:40
von 69419B80
zum Thema:

Die Seriennummer steht außen auf der Schachtel.

Man kann also ein Loewe - Gerät im privaten Service registrieren ohne es benutzt zu haben.

(Da habe ich auch so gemacht bei einem TV den ich unbenutzt im Keller rumstehen habe :nicky: )

Wichtiger wäre wohl die Auskunft - falls man diese einfach so erhält - vom Loewe-Service, auf wen, seit wann das Teil bereits angemeldet ist...

Verfasst: Sa 5. Okt 2013, 11:44
von Loewengrube
69419B80 hat geschrieben:Man kann also ein Loewe - Gerät im privaten Service registrieren ohne es benutzt zu haben.
Warum aber sollte das Jemand tun, der es bei Amazon bestellt und es dann wieder zurück schickt?
69419B80 hat geschrieben:Wichtiger wäre wohl die Auskunft - falls man diese einfach so erhält - vom Loewe-Service, auf wen, seit wann das Teil bereits angemeldet ist...
Spielt aber für den TE keine Rolle mehr, da er das Gerät retourniert hat, weil eben keine Rückinfo von Loewe kam.
Und Amazon wird den Aufwand sicher nicht betreiben.

Verfasst: Di 15. Okt 2013, 17:53
von AM_DBS
Vollständigkeitshalber und vor allem fairerweise möchte ich noch ergänzen, dass ich gestern eine Antwort vom Loewe-CCC bekommen habe:
[...] vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitten entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Sie können den Airspeak (51205L00-XXXXXX) jetzt auf der Homepage registrieren.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. [...]
Das ein 600€ AirSpeaker mit first-world-problem bei der aktuellen Lage nicht die höchste Prioritätsstufe hat ist wohl unstrittig. Daher ist eine Antwort umso erfreulicher! :clap: