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Gewährleistungsanspruch über anderen Händler?
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 17:07
von dompteur
Hallo liebe Boardies,
ich lese schon längere Zeit passiv in diesem Forum mit und habe daher schon reichlich qualitativ hochwertige Informationen erhalten. DANKESCHÖN hierfür!
In der vergangenen Woche habe ich bei meinem "Freundlichen" (Loewe-Galerie) einen neuen Connect ID bestellt, auf den ich mich bereits riesig freue. Ich bin auch optimistisch, dass es mit Loewe bald wieder aufwärts geht, natürlich in anderer Form als bisher. Allerdings bin ich nicht im Klaren, wie es bei meinem Händler läuft (trotz der negativen Nachrichten doch hoffentlich gut!).
Von daher meine Frage zu der ich leider noch keine Antwort gefunden habe: Sollte mein Händler den Betrieb einstellen - egal ob reguläre "Geschäftsschließung" oder Insolvenz - in wie fern kann ich dann als Endkunde "normale" Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber Loewe geltend machen? Bzw. wie handhabt Loewe und oder andere Händler einen solchen Servicefall?
Viele Grüße
der Dompteur

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 17:25
von Pretch
Grundsätzlich kannst Du mit Garantieansprüchen gegenüber Loewe zu jedem Loewe Händler gehen.
Das betrifft zumindest Reparaturen, welche Loewe dem Händler vergütet der eben die Reparatur durchführt.
Einzig schwierig könnte es werden wenn Du Probleme hast die kein direkter Garantiefall sind. Irgendwelche Fragen bei der Konfiguration und Einstellungen z.B.. Wenn Du gern hättest daß ein Techniker mal bei Dir vorbei schaut um mit der richtigen Menüeinstellung den EPG wieder gangbar zu machen oder so Zeug. Da wärst Du dann ein Stück weit auf das Wohlwollen des anderen Händlers angewiesen und musst es sicher bezahlen, wo der Händler bei dem Du gekauft hast sicher auch so mal vorbeischauen würde.
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 17:26
von tokon
Loewe gibt i.d.R. 2 Jahre Garantie, die über den Fachhandel abgewickelt wird.
Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hast du gegenüber dem Händler, ist aber nach 6 Monaten wegen der Beweislastumkehr eh nahezu nutzlos.
Von daher hättest du erst ein Problem wenn Loewe selbst dicht macht.
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 17:29
von mulleflup
Grundsätzlich ist zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden.
Die Gewährleistung oder auch Mängelhaftung genannt, beschreibt das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Käufer. Also ausschließlich
zwischen dir und deinem Händler. Diese ist nicht auf einen anderen Händler übertragbar. Die Gwährleistungsfrist ist gesetzlich geregelt und beträgt 2 Jahre.
Allerdings ändert sich nach 6 Monaten des Kaufs die Beweislast. Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus , das der Defekt oder Fehler oder Eigenschaft
bei Übergabe der Ware mit Mängel behaftet war. Nach 6 Moanten muss der Kunde beweisen das der Fehler von Anfang an bei Übergabe bestanden hat.
Die Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen der Verkäufers oder des Herstellers. Wird eine Garantie ausgesprochen ( deren Umfang kann der Garantiegeber frei bestimmen )
muss sich jedoch der Garantiegeber daran auch halten.
Im Fall Loewe ist es z.B die 3jährige Garantie, die jedoch, hier bitte aufpassen, der Händler und nicht die Firma Loewe ausspricht.
Es ist jedoch bisher so gewesen das jeder autorisierte Loewe Händler E-Teile und eine Handlingspauschale von Loewe für einen Defekt erhalten hat, auch
wenn das Gerät von einem anderen Loewe Händler stammt.
mulleflup
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 17:32
von Pretch
tokon hat geschrieben:Loewe gibt i.d.R. 2 Jahre Garantie

Loewe gibt solange ich denken kann 3 Jahre, nicht 2!
mulleflup hat geschrieben:
Es ist jedoch bisher so gewesen das jeder autorisierte Loewe Händler E-Teile und eine Handlingspauschale von Loewe für einen Defekt erhalten hat, auch
wenn das Gerät von einem anderen Loewe Händler stammt.
Eben! Neben der Gesetzeslage ist es eben bei Loewe relativ unproblematisch und man muss sich sicher keine Gedanken machen auf einem defekten Gerät sitzen zu bleiben falls es den Händler mal nicht mehr geben sollte.

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 17:44
von tokon
Pretch hat geschrieben:tokon hat geschrieben:Loewe gibt i.d.R. 2 Jahre Garantie

Loewe gibt solange ich denken kann 3 Jahre, nicht 2!
Ups, stimmt, aber nur wenn das Produkt registriert wurde. Zumindest diesem Dokument zufolge, falls es noch aktuell ist:
http://www.loewe.de/fileadmin/dataStora ... gelung.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 17:59
von dompteur
Super, herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten, die mich dann doch ein wenig beruhigen!
Der Händler würde mir auf jeden Fall ein entsprechendes (personalisiertes) Garantiezertifikat ausstellen und das Gerät registrieren.
mulleflup hat geschrieben: (...) Im Fall Loewe ist es z.B die 3jährige Garantie, die jedoch, hier bitte aufpassen, der Händler und nicht die Firma Loewe ausspricht.
Es ist jedoch bisher so gewesen das jeder autorisierte Loewe Händler E-Teile und eine Handlingspauschale von Loewe für einen Defekt erhalten hat, auch
wenn das Gerät von einem anderen Loewe Händler stammt.
mulleflup
Sorry, das hab ich nur bedingt verstanden. D.h. die dreijährige Garantie (Monat 25-36) gilt nur zwischen Kunde <> Händler?
Beispiel: Ich kaufe heute das Gerät. Der Händler geht in 20 Monaten Pleite und das Panel meines TVs segnet in 26 Monaten das Zeitliche. In diesem Fall könnte ich den TV von einem anderen Händler reparieren lassen (allerdings rechtlich genau genommen
entgeltlich), die Ersatzteilkosten würde jedoch auf jeden Fall der Hersteller übernehmen bzw. auf Kulanz übernimmt Loewe auch die Reparaturkosten?
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 18:06
von Pretch
Loewe trägt die Ersatzteil und Reparaturkosten.
Auch da wieder, der Händler bei dem Du gekauft hast würde den TV holen und Dir wieder bringen/anschließen, ein anderer Händler verlangt möglicherweise daß Du das Gerät bringst oder nimmt Geld für`s holen/bringen.
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 18:19
von dompteur
Pretch hat geschrieben:Loewe trägt die Ersatzteil und Reparaturkosten. (...)
Okay danke, deine Auführungen hören sich plausibel an!

Dann denke ich jetzt positiv und hoffe inständig, das nix von meinem Gefasel Realität wird bzw. Loewe überlebt.

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 20:56
von earlblack
Wo gerade das Thema Garantie diskutiert wird...
Gibt es schon eine "rechtlich verbindliche Aussage" wie mit den Garantieverspechen umgegangen wird,
wenn Loewe verkauft, geschlossen oder anderweitig "verwurstet" wird?
Konkret... wer jetzt z.B. einen Connect ID Jubiläumsedition mit 90 Monaten Garantie kauft hat nix davon, wenn in ein paar Tagen/Wochen
ein Investor den Laden übernimmt oder Loewe die Türen schließt.
Haben die hier mitlesenden Händler dazu schon etwas offizielles seitens Loewe gehört?
Eine Kaufentscheidung für/gegen Loewe ist nicht nur bei mir seit Monaten eine "Kaufbremse"

Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 21:15
von Loewengrube
Die haben gerade sicherlich andere Probleme, als rechtlich verbindliche Aussagen zu formulieren für den Fall, daß es nix wird mit einem Investor. Davon losgelöst gab es eine entsprechende Endkundeninfo vor kurzem, die wir hier auch zitiert haben. Ehrlich gesagt habe ich mir bisher über mögliche Garantieleistungen bei negativen Ausgang für Loewe noch nicht einmal Gedanken gemacht. Vielleicht gibt es auch wichtigeres als das. Zudem würde ja vorhin erst hier in dieses Thread noch mal ganz klar formuliert, gegenüber wem der Kunde seinen Garantieanspruch hat
Und einen 90-Jahre-Connect gibt es schon länger nicht mehr zu kaufen - guten Morgen
Zum Thema 'Türen schließen' mal lesen, was so formuliert wurde in letzter Zeit. Die Türen schließen sich allenfalls, wenn sich kein Investor findet. Und zumindest einer scheint ja aktuell in Verhandlung zu sein.
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 21:50
von Marder
Warten bis man schwarz wird.........triffts.
Verfasst: Mi 13. Nov 2013, 23:38
von earlblack
Loewengrube hat geschrieben:Die haben gerade sicherlich andere Probleme, als rechtlich verbindliche Aussagen zu formulieren für den Fall, daß es nix wird mit einem Investor.
Ein klares, verbindliches Statement würde aber vielen potentiellen Kunden die Angst nehmen, jetzt zu kaufen
Loewengrube hat geschrieben:Davon losgelöst gab es eine entsprechende Endkundeninfo vor kurzem, die wir hier auch zitiert haben.
Habe ich gesehen, allerdings ist ja unklar, ob diese Versprechen "übernommen" werden
Loewengrube hat geschrieben:Ehrlich gesagt habe ich mir bisher über mögliche Garantieleistungen bei negativen Ausgang für Loewe noch nicht einmal Gedanken gemacht. Vielleicht gibt es auch wichtigeres als das. Zudem würde ja vorhin erst hier in dieses Thread noch mal ganz klar formuliert, gegenüber wem der Kunde seinen Garantieanspruch hat

Die Garantiezusage von Loewe hat nix mit der gesetzlichen Sachmangelhaftung zu tun und den Händler möchte ich sehen, der ohne Notwendigkeit die Kosten übernimmt
Loewengrube hat geschrieben:Und einen 90-Jahre-Connect gibt es schon länger nicht mehr zu kaufen - guten Morgen

Hier im dösigen Norden gibt es noch welche, wir tun uns manchmal schwer mit dem Geld ausgeben, auch wenn es sehr verlockende Angebote gibt...
Loewengrube hat geschrieben:Zum Thema 'Türen schließen' mal lesen, was so formuliert wurde in letzter Zeit. Die Türen schließen sich allenfalls, wenn sich kein Investor findet. Und zumindest einer scheint ja aktuell in Verhandlung zu sein.
Darauf hoffe ich ja auch. möglicherweise saufe ich an dann sogar Gummibärchenbrause, wenn der "Ösi" den Laden kauft...

Verfasst: Do 14. Nov 2013, 08:29
von Loewengrube
Bitte die Zitatfunktion korrekt nutzen und nicht einfach mit ROT innerhalb des Zitates kommentieren. Spätestens in der zweiten Zitateben gibt das dann Probleme.
Habe es mal korrigiert.
Zum Thema:
Da es genau genommen jetzt auch schon egal ist, ob nun noch einer mehr oder weniger kauft, bevor die nun endlich mit einem Investor aus dem Quark kommen (oder eben nicht), wird es da sicherlich keine weiteren Äußerungen von Loewe zu dem Thema geben. Warum auch. Man hat ein Endkundenschreiben heraus gebracht und muß nun sehen, wie das weiter gehen wird. Das Letzte, womit man sich aktuell beschäftigt, sind sicherlich Garantiefragen im Falle einer endgültigen Auflösung. Und nochmal: Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung) wurden ob ja bereits klar definiert. Du schriebst im Übrigen primär von Garantie.
Ungeachtet dessen fühle ich mich bei meinem Loewe-Händler in besten Händen und vertraue auch weiterhin auf entsprechenden Support.
Verfasst: Do 14. Nov 2013, 09:59
von mulleflup
earlblack hat geschrieben:Loewengrube hat geschrieben:Und einen 90-Jahre-Connect gibt es schon länger nicht mehr zu kaufen - guten Morgen

Hier im dösigen Norden gibt es noch welche, wir tun uns manchmal schwer mit dem Geld ausgeben, auch wenn es sehr verlockende Angebote gibt...

Die Aktion mit den 90 Monaten Garantie lief bis zum 31.8 und ist somit zuende. Natürlich gibt es noch draussen das Jubiläumsmodell , aber eben ohne 90 Monate Garantie.
Auch hier hat das Garantieversprechen mit 90 Monaten gegenüber dem Käufer der Händler ausgesprochen nicht die FIrma Loewe. Also muss der Händler sehen,
wenn Loewe ausfällt wie er das Problem löst.
mulleflup
Verfasst: Do 14. Nov 2013, 13:00
von Pretch
Ich weiß nicht mehr wo und hab jetzt auch keinen Bock zu suchen, es gab aber von Loewe schon vor einiger Zeit die Aussage daß Garantieabwicklung und Ersatzteilverfügbarkeit gesichert sei.
Mit Investor ist das ja sowieso gesichert, falls sich Loewe doch noch entscheidet sich nicht retten lassen zu wollen... haben sie offenbar für eine Möglichkeit gesorgt die sowas abfängt.
Verfasst: Do 14. Nov 2013, 13:22
von Loewengrube
Das ist eben der Inhalt der von mir angesprochenen Endkundeninformation
Klick
Daraus das Zitat:
Gemeinsam mit dem Händler Ihres Vertrauens werden wir in Zukunft genauso wie in der Vergangenheit bei Bedarf für eine reibungslose Garantiewabwicklung sorgen. Auch die Ersatzteilversorgung ist sichergestellt. Ihre Servicepartner in Ihrer Nähe erhalten von uns auch weiterhin die gewöhnt zuverlässige Unterstützung.
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 18:27
von dompteur
In den aktuellen Medienmeldung ist ja die Rede davon, dass ein Investor kein Interesse an einer Übernahme der Loewe AG hat. Was könnte das für Auswirkungen auf die Gewährleistung gegenüber dem Hersteller direkt haben, wenn gleichzeitig der Händler insolvent geht bzw. dicht macht?
Pretch hat geschrieben:Mit Investor ist das ja sowieso gesichert, falls sich Loewe doch noch entscheidet sich nicht retten lassen zu wollen... haben sie offenbar für eine Möglichkeit gesorgt die sowas abfängt.
Ich gehe zwar fest davon aus, dass auch das neue Unternehmen nach der Umfirmierung Gewährleistungsansprüche von Altkunden der dann ehem. Loewe AG übernimmt. Allerdings könnte doch ein 3ster Finanzinvestor Altkunden gehörig den Allerwertesten zeigen?! Wobei ich mir das selbst nicht vorstellen mag, da hierdurch der Kunde maßlos verärgert wird und zukünftig wohl kein Loewe-Gerät mehr kaufen würde. Jemand mit Expertenwissen bei Insolvenzen etc. anwesend?

Verfasst: Di 19. Nov 2013, 18:46
von Loewengrube
Ich dachte, es wäre eigentlich alles hier gesagt worden
