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Herstellergarantie
Verfasst: Mo 23. Jan 2012, 21:22
von Loewe-Fan
Was bedeutet Herstellergarantie ?
Bsp.
Meine externe WD 2,5" Festplatte ist nach 21 Monate verstorben.
Diagnose: verschiedene SMART Fehler also retour zum Hersteller da ja noch 24 Monate Herstellergarantie.
Nach 7 Wochen nun die Info vom Händler.
Festplatte wurde entsorgt und eine Gutschrift von ca. 70% des ursprünglichen Wert ist hinterlegt.
Ist das korrekt ?
Kein Austausch/Ersatz.
Verfasst: Mo 23. Jan 2012, 21:36
von Observer
Hallo Loewe-Fan,
bei LOEWE heißt Herstellergarantie, dass LOEWE drei Jahre für Funktionsschäden einsteht. Das ist eine freiwillige Leistung. Gesetzlich wäre zwei Jahre Gewährleistung: erstes halbes Jahr ohne Wenn und Aber, dann eingeschränkt und nach ein Jahr muss der User (Loser?) beweisen, dass der Mangel herstellungsbedingt ist.
Herstellergarantie ist also interpretationsfähig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Und Festplattenhersteller geben nach mehr als ein Jahr keinen vollständigen Ersatz. Immerhin wurde die HDD ja 21 Monate genutzt.
Hersteller die ihren guten Ruf nicht gefährden wollen, leisten aber schon mal Kulanz. WD hat's aber wohl nicht nötig. :motz:
Verfasst: Mo 23. Jan 2012, 22:51
von Johannes
Observer hat geschrieben: Hersteller die ihren guten Ruf nicht gefährden wollen, leisten aber schon mal Kulanz. WD hat's aber wohl nicht nötig. :motz:
Scheint so. Logitech zB. hat's wiederum nötig. Die geben 3 Jahre Garantie auf ihre Computermäuse. Bei mir war eine Taste bei der Notebookmaus nach 2 Jahren und 11 Monaten ausgeleiert und ich bekam anstandslos eine gleichwertige neue Maus zugeschickt.
Gruß Johannes
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 00:03
von dubdidu
Kurti, die Vorgehensweise kenne ich auch. Und das auch bei diversen anderen Festplattenherstellern...
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 07:09
von Loewengrube
Wenn das 70% vom aktuellen Marktwert währen, dann hättest Du einen Gewinn gemacht

Verfasst: Di 24. Jan 2012, 07:56
von kobil
Bei einer (scheinbar) defekten Festplatte würde ich mindestens zweimal überlegen, diese wegen eines Garantie-/Gewährleistungsanspruchs an den Händler/Hersteller zu geben, wenn da persönliche Daten drauf sind/waren.
Vielleicht bin ich da auch ein zu großer Bedenkenträger, wenn man überlegt was die Leute so alles in der "Cloud" speichern.
Gruß
kobil
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 12:21
von dubdidu
ich hatte meine Platte vor der Rücksendung mit der Kroll Ontrack Eraser Software sicher gelöscht. Wäre das in dieser Form nicht möglich gewesen hätte ich die HDD für den "damals" kleinen Preis physikalisch zerstört. Diese Vorgehensweise würde ich jedem auch empfehlen.
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 12:29
von kobil
dubdidu hat geschrieben:ich hatte meine Platte vor der Rücksendung mit der Kroll Ontrack Eraser Software sicher gelöscht.
OK. Sofern sich die Platte noch ansprechen lässt.
Gruß
kobil
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 12:35
von Pretch
Naja, hat man ja nicht viele Möglichkeiten. Wenn da sensible Daten drauf sind muss man halt auf seinen Garantieanspruch verzichten.
Muss jeder selbst abwägen wie er die Daten auf der Platte einschätzt und ob ihm deren Herausgabe den Plattenpreis wert ist. Bei der Platte mit meiner iTunes Bibliothek würde ich mir wenig Gedanken machen, bei der Systemplatte sieht das anders aus.
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 12:40
von dubdidu
kobil hat geschrieben:dubdidu hat geschrieben:ich hatte meine Platte vor der Rücksendung mit der Kroll Ontrack Eraser Software sicher gelöscht.
OK. Sofern sich die Platte noch ansprechen lässt.
Gruß
kobil
Natürlich. Sonst Hammer und Schraubendreher... Bin doch nicht irre und übergebe meine Daten in fremde Hände...
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 12:43
von kobil
dubdidu hat geschrieben:und Schraubendreher...
Genau. 6er Torx.
Gruß
kobil