Garantiefall, was tun?

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j_l
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Garantiefall, was tun?

#1 

Beitrag von j_l »

Hallo zusammen,

leider habe ich einen Garantiefall bei meinem im Dezember 2018 gekauften 5.55.
Der Fernseher hängt sich auf und lässt sich nur nach Trennung vom Netz für mind. 10 sec wieder starten.
Erkennbar am blinken der weissen LED weis ich das er per Fb nicht starten wird, lt. Handbuch ein Zeichen für einen Hardwaredefekt.
Mittlerweile passiert das jeden Tag.
Was kann man im Moment machen?
Einschicken halten sowohl Händler als auch ich nicht für eine so gute Idee im Moment.
Mein Händler, früher zert. Loewe Fachändler bezieht seine Geräte mittlerweile nicht mehr von Loewe sondern über den Grosshandel.
Ideen?
LG
Jochen
bild 5.55 OLED Sw 5.1.17

Hellfire
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#2 

Beitrag von Hellfire »

Hallo Jochen,

dann will ich mich mal aus dem Fenster lehnen. Also erstmal tut es mit leid dass du solche Probleme mit deinem TV hast....

Für den Fall der Garantie, also dass es doch nichts anderes ist, Vertragspartner ist dein Händler. Da spielt es keine Rolle wo er seine Garantie "herbezieht" (was soll das überhaupt heißen bzw. bedeuten?). Er ist im Falle des Falles für die Abwicklung deiner Ansprüche zuständig. Wenn wie jetzt bei Loewe, kein Ersatz bzw. Reparatur möglich sein sollte, dann muss er Rückabwickeln. Sprich er nimmt den TV zurück und erstattet dir den enstprechenden Betrag, oder du suchst dir einen anderen TV bei ihm aus.

So oder so ähnlich ist es hier im Forum auch geschrieben, es gibt glaube ich sogar einen Thread der genauso heißt (Garantie), einfach mal suchen.

Drück dir die Daumen.
Connect UHD 55 (SL 320 SW 5.4.1),Individual 3D DR+ (SL 151, PV 8.37.1, DVB SL150-N), Mediavision 3D im Heimkinoset 5.1,
2 x MaxCam V2 Modul 2.16,
Qnap TS 210 (2 x 1,5 TB) FW 4.2.2,
IPad 3, IpadMini, IPhone 12, Apple TV 4, Patriot Box
ART 46 LED FHD/DR+ (SL150, PV 8.27.0, DVB SL150-N)
Xelos A 37 HD+100/DR+ (L2710, TV 9.18.0, DVB 9.21.0, DR 4.1.0A0), Denon S-302

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mulleflup
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#3 

Beitrag von mulleflup »

Hier wir wieder mal Garantie und Gewährleitung verwechselt. Der Händler steht zuerst mit den gesetzlichen Gewährleitungen gerade . Diese Gewährleistung beträgt 2 Jahre.

Jetzt kommt aber der Haken. Es gilt hierbei die Beweistlastumkehr. Ab dem 7.ten Monat nach Kauf musst du deinem Händler beweisen , das bei der Übergabe der Ware , diese bereits mit diesem Mängel versehen war. Das ist immer ein Problem. Bitte sonst hier im Forum mal suchen , würde häufiger schon als Thema gemacht.
bild 7.65(5.ß.ß, Ultracam + Unicam) Subwoofer 525 (schwarz), Yamaha RX A 2080, Elac FS 247.( weiß );Universal Speaker; Dali Phantom Atmos Deckenlautsprecher, Blu-ray Panasonic DMP-UB824 (schwarz); Apple TV 4K ;
Connect 32 DR+(6.ß.ß) mit FUS im Esszimmer

bild 3.55 ( 6.ß.ß , Unicam )

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Rainer
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#4 

Beitrag von Rainer »

Hallo Jochen,

hast du schon einen Werksreset gemacht?
Der hat mir bei meinem Loewe schon geholfen :thumbsupcool:
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Loewe bild 3.49 SL510 (V6.7.9.0)
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#5 

Beitrag von Patricck »

Ich warte derzeit auch auf ein SL5 Board. Problem ist weniger die Garatie, eher das es im Rückstand ist.

Bei Loewe einfach das Board bestellen. Die werden die sagen ja oder nein.

Fred56
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#6 

Beitrag von Fred56 »

Selbst wenn Du von Loewe noch eine zusätzliche, freiwillige Herstellergarantie haben solltest (wurde meist für 2 Jahre gegeben wenn das Gerät unmittelbar nach dem Kauf bei Loewe registriert wurde) ist diese nichts mehr wert. Loewe ist insolvent, der Insolvenzverwalter wird sich darum nicht kümmern.

Ansprüche kannst Du also lediglich noch aus der 2-jährigen Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen. Hier gibt es dann die bereits beschriebene Trennung.

Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, ist der Händler für die Mängelfreiheit zuständig. Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Danach musst Du als Käufer nachweisen, dass das Gerät bereits beim Kauf defekt war.

Da bei Dir die 6 Monate bereits rum sind, liegt es nun an Dir zu belegen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Und es hängt sicherlich auch von der Kulanz des Händlers ab, ob er Deiner „Beweisführung“ folgt oder nicht und wie dementsprechend die Kostenverteilung vorgenommen wird.

Aber vielleicht hilft ja ein Rücksetzen auf die Werkseinstellungen.
Loewe bild 7, Loewe klang s1, Bose Lifestyle V35, Oppo BDP-93EU, Fire TV-Stick 4K, OTT-TV

Zenturio
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#7 

Beitrag von Zenturio »

Hier erkennt man, dass die 2-jährige Gewährleistung nach 6 Monaten im Grunde nichts mehr wert ist. Wenn der Händler es darauf ankommen lässt, dann sieht der Kunde in den meisten Fällen alt aus. Wer kann schon nach 6 Monaten beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand? Hier würde eine Garantie helfen. Da aber bei Loewe die Garantie aufgrund der Insolvenz quasi tot ist, läuft es beim Händler nun auf Kulanz hinaus. Keine schöne Situation.

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Pretch
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#8 

Beitrag von Pretch »

Ihr solltet euch bewusst sein, daß wohl die wenigsten Händler eine Kostenlose Reparatur nach den 6 Monaten durchführen werden. Die Kosten bringen die Händler schlicht um.
Viele würden wohl den Arbeitsaufwand übernehmen, die Ersatzteile werdet ihr aber sicher zahlen müssen.

Gelöschter Benutzer8586

#9 

Beitrag von Gelöschter Benutzer8586 »

ich persönlich würde so vorgehen, wenn der Punkt nicht funzt, dann zum nächsten Punkt übergehen:

1. 30 min. Stromlos machen (Stecker raus)
2. Werksreset
3. Downgrade auf vorherige Softwareversion
4. Gespäch mit Händler suchen, dass dieser zumindest die Diagnose stellt (auf Gewährleistung/Kulanz)
5. Wenn tatsächlich Bauteil defekt ist (Kommunikation Händler mit Loewe, ob das Bauteil kostenlos zugesandt werden kann/darf)
6. Bauteil ersetzen und bei Erfolg mit dem Händler aushandeln, wer welche Kosten übernimmt ggf. selbst einen Teil bezahlen

Miteinander ehrlich reden ist wohl der sinnvollste Weg zum Erfolg.

Bis Oktober soll ja die Insolvenz über die Bühne gegangen sein. Mit sehr, sehr viel Glück greift dann vielleicht wieder die Herstellergarantie. Sehr wahrscheinlich ist das aber nicht, denn selbst wenn Loewe wieder auf die Beine kommt, wird sich wohl die Firmierung ändern, um "diese" Altlasten los zu sein.

Was auch noch ginge, aber nicht ganz so sauber wäre, ist, eine eigene Garantieverlängerung abzuschließen und den Fall in 2 Monaten dann darüber reklamieren. Aber auch eine solche Garantie kostet natürlich Geld.

j_l
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#10 

Beitrag von j_l »

Also, das Problem ist seit Anfang Februar beim Händler und bei Loewe bekannt.
Da ich ja 5 Jahre garantie habe (wahrscheinlich hatte) haben wir div. Dinge ausprobiert, wie z.B. HDMI Geräte abstecken , Kartenmodul raus usw.
Es passierte ja anfangs auch nur ab und zu.
Die Dinge wie Werksreset, Software, usw. haben wir auch alle gemacht, wir hatten ja eigentlich Zeit.
Jetzt ist das aber so, das wenn es warm ist, wie letzte Woche hier, ich das Gerät fast täglich stromlos machen muss damit ich es dann anschalten kann.
Der Loewetechniker im Werk, mit dem mein Händler Kontakt hat(te?) gab die Auskunft das das Signalboard ausgetauscht werden muss, aber der Bildschirm dann neu kalibriert werden muss. Deshalb einschicken.
Also werde ich wohl erst mal abwarten müssen, was da in Kronach passiert.
Der Händler stellt sich ja bis jetzt auch nicht quer, ich hab ja schon viele Loewegeräte da gekauft.
bild 5.55 OLED Sw 5.1.17

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Pretch
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#11 

Beitrag von Pretch »

j_l hat geschrieben: Der Loewetechniker im Werk, mit dem mein Händler Kontakt hat(te?) gab die Auskunft das das Signalboard ausgetauscht werden muss, aber der Bildschirm dann neu kalibriert werden muss. Deshalb einschicken.
Der Grund dafür ist einzig, daß dein Händler eben kein autorisierter Loewe Fachhändler ist.
Normalerweise werden die Kalibrierungsdaten des Dislays einfach vom alten auf das neue Bord kopiert, vor Ort.

Möglich, daß der Service in Kronach zukünftig unabhängig weiterarbeitet.
Aber selbst dann würde ich mir überlegen doch zu einem autorisierten Loewe Händler in der Nähe zu gehen. Ersatzteil und Arbeitskosten wirst du ohnehin bezahlen müssen, so ersparst du dir (und dem Gerät) aber wenigstens den Versand, der bei einem solch schweren, sperrigen und teuren Gerät auch einiges kostet.

peter.g

#12 

Beitrag von peter.g »

j_l hat geschrieben:Also, das Problem ist seit Anfang Februar beim Händler und bei Loewe bekannt.
Wenn Du das nachweisen kannst, dann kannst Du Dich bequem zurücklehnen, denn dann ist die Mängelrüge, eventuell auch der Nachweis innerhalb der entscheidenen 6 Monate erbracht worden und der Händler wird sich bzgl. Beweislastumkehr sehr schwer tun ... dennoch - der Händler ist nicht Dein "Feind", eher nun jener, der die Loewe-Suppe nun auslöffeln muss ... ich würde mit Nachdruck, aber amikal eine Lösung bei und mit dem Händler suchen.

Worst case - wenn keine Alternative möglich - RA einschalten.

j_l
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#13 

Beitrag von j_l »

Ich wollte mal kurz berichten wie es ausgegangen ist.

Mein Händler hat ein neues Signalboard kostenlos beschafft, ein autorisierter Loewehändler kanm vorbei und hat das Signalboard getauscht. Das hab ich dann bezahlt incl. MwSt. und Anfahrt knapp 70,00 Eu.
Damit kann ich gut leben, das ist Anfang Dezember passiert und bis jetzt (ich trau mich kaum es zu sagen) ist alles ok.

LG

Jochen
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